Auch wenn Sie anderswo arbeiten oder im Jahr, für das Sie die Steuererklärung abgeben, andernorts gewohnt haben, gilt: Ihr zuständiges Finanzamt ist das Ihres aktuellen Wohnorts.
Haben Sie mehrere Wohnorte, ist das Finanzamt zuständig in dessen Bezirk Sie überwiegend wohnen.
Geben Sie in die Finanzamt-Suche einfach Ihre Postleitzahl an, um Ihr zuständiges Finanzamt zu finden.
Anmerkung: In manchen Großstädten kann es sein, dass Sie anschließend noch in der angezeigten Liste nach Ihrer Straße und Hausnummer suchen müssen.
Wenn Sie sich dieses Jahr von Ihrem/r Ehepartner/in getrennt haben, aber für ein vergangenes Jahr noch gemeinsam veranlagt werden wollen, da dies steuerlich günstig ist, gelten folgende Regeln:
a) Mindestens eine/r von Ihnen wohnt noch im Einzugsgebiet des bisherigen Finanzamts: in diesem Fall ist weiterhin das bisherige Finanzamt für die Bearbeitung der gemeinsamen Steuererklärung zuständig.
b) Sie wohnen beide nicht mehr im Gebiet des bisherigen Finanzamts: in diesem Fall ist das Finanzamt zuständig in dessen Bezirk der-/diejenige wohnt, der/die im Berichtsjahr die höheren Einnahmen erzielt hat (vor Abzug der Werbungskosten).
Siehe auch: OFD Hannover, Verfügung v. 9.6.2004, Az. S 0122 - 59 - StH 462/S 0122 - 10
Auch wenn Sie im Jahr, für das Sie die Steuererklärung abgeben, in einem anderen Bezirk gewohnt haben, ist für Empfang und Bearbeitung das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung wohnen.
In manchen Städten oder Gemeinden dauert es etwas länger bis man einen Termin für die An- oder Ummeldung bekommt. Was also tun, wenn die Steuererklärung dringend abgegeben werden muss, die Anmeldung des neuen Wohnorts aber noch nicht stattgefunden hat? In diesem Fall weiß Ihr neues Finanzamt noch nichts von seiner Zuständigkeit. Am besten rufen Sie Ihr neues Finanzamt, also das Ihres neuen Wohnorts, an und erklären die Situation. In der Regel sollte trotz der fehlenden Anmeldung bereits das neue Finanzamt für Sie zuständig sein. Gehen Sie hier jedoch durch eine proaktive Kontaktaufnahme auf Nummer sicher. Die Kontaktdaten Ihres Finanzamts finden Sie über die Finanzamt-Suche:
Reichen Sie Ihre Steuererklärung beim falschen Finanzamt ein, besteht die größte Gefahr darin, dass Sie Fristen verpassen. Und dies kann teuer werden. Ein Beispiel: das Jahr 2022 ist fast vorbei und Sie wollen freiwillig noch Ihre Steuererklärung für 2018 einreichen, um sich Geld vom Fiskus zurückzuholen. Kurz vor Weihnachten geben Sie Ihre Erklärung ab und gehe zufrieden in die Weihnachtsfeiertage. Anfang Januar erhalten Sie Post vom Finanzamt mit der Info, dass es nicht zuständig sei. Sie reichen die Steuererklärung nun bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein, doch dann der Schock: die Steuererklärung wird nicht mehr bearbeitet, da die Frist verstrichen ist. Aufwand umsonst, Steuerrückzahlung futsch und wenn Sie auch noch Verlustvorträge hatten, sind die auch weg. Ein teures Missgeschick, das Sie einfach verhindern können…
Freuen Sie sich auf Ihre Steuererklärung? Die meisten Menschen empfinden den Kampf mit den Steuerformularen als energieraubende Belastung. Ja, wir alle wollen die Rückerstattung, aber warum muss das so schwer sein?
Mit Taxfix erledigen Sie die Steuererklärung schnell und einfach und holen wahrscheinlich sogar noch eine höhere Rückzahlung für sich raus.
Drei Gründe für Taxfix:
Datenschutz-Info: Durch den Start des YouTube-Videos werden Cookies von YouTube gesetzt.
Die Kalkulation Ihres Steuerergebnisses, also die Höhe Ihrer Rückerstattung, ist komplett kostenlos. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie die Steuererklärung über Taxfix einreichen und von der Sofort-Auszahlung profitieren wollen.
Für die Übermittlung Ihrer Steuererklärung fallen kosten in Höhe von 39,99 € (bzw. 59,99 € für gemeinsam veranlagte Ehepartner) an.
Zum Vergleich: ein Steuerberater veranschlagen zwischen 60 und 200 € pro Arbeitsstunde.